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Aufgabe

Trachtenkommission

Trachtenkommission  -  ihre Aufgaben

Die Trachtenkommission befasst sich mit der Machart
der Thurgauer Trachten, ihrem Aussehen,
den Schnittmustern, den Materialien und deren Beschaffung.
Sie gibt ihre Empfehlungen schriftlich dem Kantonalvorstand ab.

Die Trachtenkommission ist besorgt, dass jederzeit
aktive und kompetente Trachtenschneiderinnen
zur Verfügung stehen.
Diese müssen einen eidgenössischen Ausweis
als Damen-/Herrenschneider besitzen,
danach  mindestens ein Jahr (oder Kurse)
unter Anleitung einer Trachtenschneiderin
die verschiedenen Trachten und Zubehöre anfertigen.
Trachtenschneiderinnen müssen die Tracht
und deren geschichtlichen Hintergrund
des jeweiligen Kantons kennen
und Kenntnisse in Kurswesen und Geschäftsführung haben.

Trachtenschneiderinnen sind verpflichtet,
an den Sitzungen der Trachtenkommission teilzunehmen.

Die Trachtenkommission ist dafür verantwortlich,
dass ein Lieferant resp. eine Schneiderei für Männertrachten
in näherer Umgebung vorhanden ist.
Diese müssen nach Vorschriften und Vorgaben gefertigt werden.

Die Präsidentin der Kommission hat der Jahresversammlung (Jahresbott)
über die Tätigkeit der Kommission und des Ladens schriftlich Bericht zu erstatten.
Dieser Bericht ist zuhanden der Akten abzugeben.

Die Trachtenkommission besteht aus 5
Mitgliedern
und den Trachtenschneiderinnen.

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